Rehasport-Gruppe bei einer betreuten Trainingseinheit

Reha- & Herzsport

Bewegung mit fachlicher Begleitung.

Verordneter Rehasport und Herzsport in kleinen Gruppen – ruhig, sicher und in Abstimmung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Rehasport

Rehasport ist ärztlich verordnete Bewegung in der Gruppe. Wir trainieren Kraft, Ausdauer, Koordination und Beweglichkeit – abgestimmt auf Ihre Diagnose und immer unter therapeutischer Aufsicht.

  • Verordnung durch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt (Formular 56)
  • Gruppen von 8 bis 12 Teilnehmenden
  • Übungsleitung mit Rehasport-Lizenz
  • In der Regel 50 Einheiten innerhalb von 18 Monaten
  • Kostenübernahme durch die Krankenkasse nach Genehmigung

Herzsport

Herzsportgruppen trainieren mit ärztlicher Anwesenheit. Belastung, Puls und Befinden werden fortlaufend beobachtet, damit Sie sicher wieder in Bewegung kommen.

  • Ärztliche Begleitung während jeder Einheit
  • Notfallausstattung und geschultes Team im Raum
  • Übungs- und Trainingsgruppen je nach Belastbarkeit
  • Gymnastik, Ausdauer und Entspannung im Wechsel
  • Verordnung über Formular 56, Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Ablauf

In fünf Stufen zu Ihrer Gruppe.

Von der Verordnung bis zur ersten Einheit begleiten wir Sie durch jeden Schritt.

  1. 01

    Verordnung

    Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet Rehasport oder Herzsport auf dem Formular 56.

  2. 02

    Krankenkasse

    Sie reichen die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten die Genehmigung.

  3. 03

    Beratungsgespräch

    Wir sprechen persönlich über Diagnose, Belastbarkeit und die passende Gruppe.

  4. 04

    Angebot

    Sie erhalten Ihren Gruppenvorschlag mit Terminen und allen Formalitäten.

  5. 05

    Start

    Die erste Einheit begleiten wir besonders aufmerksam – danach trainieren Sie regelmäßig mit Ihrer Gruppe.

Wichtiger Hinweis

Persönliches Beratungsgespräch verpflichtend

Ein persönliches Beratungsgespräch ist verpflichtend. Ohne dieses Gespräch können wir Sie aus Sicherheitsgründen keiner Gruppe zuordnen – auch dann nicht, wenn die Verordnung bereits genehmigt ist.